Grundlage
 

Gliederung:

Was sind Erziehungsstellen?
Zur Geschichte von Erziehungsstellen
Definition und Standards von Erziehungsstellen

 

Was sind Erziehungsstellen?
Professionelle heilpädagogische Erziehungsstellen sind ein Angebot erzieherischer Hilfen im Rahmen einer familiären Erziehungssituation für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche. Die Unterbringung der Kinder und Jugendlichen erfolgt im Rahmen folgender gesetzlicher Grundlagen: § 27 KJHG in Verbindung mit § 34 KJHG, § 41 KJHG, § 35 a KJHG.In einer heilpädagogischen Erziehungsstelle werden maximal 2 Kinder oder Jugendliche aufgenommen, was die Grundlage für ein Höchstmaß an Kontinuität und Überschaubarkeit bietet. Neben dem persönlichen Engagement sorgen die hohe Fachlichkeit der qualifizierten MitarbeiterInnen und die Unterstützung durch den psychologischen Fachdienst sowie regelmäßige Supervision für einen Rahmen, der den Anforderungen an moderne stationäre erzieherische Hilfen gerecht wird. Erziehungsstellen sind ein wichtiger und notwendiger Bestandteil innerhalb des breiten Angebots der Jugendhilfe. Sie bieten insbesondere Kindern und Jugendlichen mit Bindungsproblemen durch die Einbindung in eine Familie positive Erfahrungsmöglichkeiten und haben sich auch bei schwierigen Kindern und Jugendlichen bewährt.

Manche der Kinder und Jugendlichen sind mit anderen Maßnahmen kaum noch erreichbar, ande­ren soll von vorneherein die hohe Fluktuation an Kindern, Jugendlichen und Mitarbeitern in nor­malen Heimen erst gar nicht zugemutet werden.

Die professionelle Erziehungsstelle bietet ein Höchstmaß an Kontinuität und Überschaubarkeit der Situation. Unserer Erfahrung nach entwickeln sich Kinder und Jugendliche in Erziehungsstellen deutlich po­sitiver als in anderen Unterbringungsformen. Die Probleme bestehen eher in der Gewinnung von geeigneten MitarbeiterInnen. Es gibt nicht viele geeignete Paare, die Leben und Arbeiten verbin­den wollen, und die die erforderliche persönliche und fachliche Kompetenz besitzen. Umso mehr freuen wir uns, geeignete Familien gefunden zu haben, um Kindern auf diese Weise helfen zu können.

Dabei ist ein Partner als Mitarbeiter der Einrichtung als Dipl. SozialpädagogIn bzw. ErzieherIn oder HeilpädagogIn beschäftigt. Der andere Partner geht einer Tätigkeit außerhalb der Familie nach. Die Erziehungsstelle versteht sich als eine Heimaußenstelle im Rahmen eines differen­zierten Angebotes der Heimpädagogik.

Die ErziehungsstellenleiterInnen tauschen sich regelmäßig in einem Team aus. Sie erhalten Entlastungsdienste, um sich zu erho­len. Bei der Angehörigenarbeit werden die Mitarbeiter von dem psychologischen Fachdienst unter­stützt und je nach Indikation auch begleitet.

Hinter dem Konzept von Erziehungsstellen steht die Überzeugung und die jahrelange Erfahrung, dass den Kindern, die aus Ihrer Ursprungsfamilie herausfallen, vorran­gig durch ein intensives Beziehungs­angebot geholfen werden kann. Die in Heimen übliche Fluktuation an Kindern und Mitarbeiter­Innen ist einer gesunden Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in der Regel nicht förderlich.

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Zur Geschichte von Erziehungsstellen

"Der Begriff der Erziehungsstellen wurde erstmals 1972 vom Landeswohlfahrtsverband Hessen eingeführt und durch das 1974 veröf­fentlichte Werk "Kinder in Ersatzfamilien" von Martin Bonhoeffer und Peter Widemann einer interessierten Fachwelt bekannt.
Nach Hansjörg Ludwig (1991) ist eine Erzie­hungsstelle ein privater Haushalt, in dem ein bis zwei, in seltenen Fällen drei, fremdunter­gebrachte junge Menschen unter professio­neller Betreuung in Lebens­gemeinschaft mit dem/der Betreuenden und ggf. dessen/deren Familie leben.

Ludwig (1991) beschreibt die Entwicklung von Erziehungsstellen und ähnlichen Formen fami­liärer "Sonderpflege" in drei Phasen:
•  Phase: Um 1970 Schaffung der ersten Erzie­hungsstellen durch den LWV Hessen. Ausbau ähnlicher Modelle durch öffentliche Jugendhilfeträger.

•  Phase: Etwa 10 Jahre später wurden von freien Jugendhilfeträgern ähnliche Formen entwickelt, jedoch bei besserer Bezahlung und Betreuung der Familien (Sozia­lthera­peutischer Verein Tübingen)

•  Phase: Anfang der 90er Jahre wurden wei­tere, verbesserte Modelle entwickelt. Ihr Anspruch ist absolute Professionalität und teilweise auch Übernahme der Erziehungs­stellen-Mitarbeiter in ein Angestellten­ver­hältnis.

1990 und 1991 fanden die ersten trägerüber­greifenden Fachtagungen zum Thema Erzie­hungsstellen statt, initiiert durch die Internatio­nale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGFH) in Frankfurt.

Bei eingehendem Vergleich erziehungsstellen­ähnlicher Formen erweisen sich bisher vor al­lem die Modelle als effektiv, in denen pädago­gische Ausbildung und Fähigkeit der Erzie­henden, angemessene Bezahlung, partner­schaftliche Zusammenarbeit und eine ständige fachliche Beratung und Begleitung miteinander in Einklang stehen." (aus: Uli Wil­helm: Erzie­hungsstellen - Konzeption eines Betreuungs­angebotes für besonders ent­­wick­lungs­­beein­trächtigte Kinder; Heraus­gegeben vom: Netzwerk Erziehungsstellen Südbayern)

1996 gründete sich die Arbeitsgemeinschaft "Netzwerk Erziehungsstellen Südbayern". Zu diesem Netzwerk haben sich acht Träger von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen zusam­men­geschlossen.

Mit der Aufnahme des Albert-Schweitzer-Familienwerks 2000 wurde das Netwerk von Südbayern auf Bayern erweitert. Das "Netzwerk Erziehungs­stellen Bayern", so die neue Firmierung, hat sich eine Geschäftsordnung und folgende Standards für die professio­nelle Ausgestaltung von Erziehungs­stellen entwickelt:

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Definition und Standards von Erziehungsstellen

  1. Eine Erziehungsstelle ist eine Heimaußenstelle im Rahmen eines Verbundsystems der Heimpädagogik.
  2. Gesetzliche Grundlagen für Erziehungsstellen sind die § 34 + § 35a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und der § 39 BSHG.
  3. Erziehungsstellen sind ein Angebot für Kinder, die eine längerfristige stationäre Unterbringung benötigen.
  4. In eine Erziehungsstelle werden maximal zwei Kinder aufgenommen.
  5. Als Heimaußenstelle und Teil eines Verbundsystems der Heimpädagogik muss die Entfernung der Erziehungsstelle zur Trägereinrichtung eine kontinuierliche Beratung und evtl. notwendige Krisenintervention ermöglichen.
  6. Die voraussichtliche maximale Betreuungszeit eines Kindes / Jugendlichen muss innerhalb des aktiven Berufslebens der Erziehungsstellen-MitarbeiterInnen möglich sein.
  7. Je Kind, das in eine Erziehungsstelle aufgenommen ist, wird eine halbe Stelle entsprechend der Berufsgruppenzugehörigkeit der Erziehungsstellenfachkraft vergütet.
  8. Ausreichende Vertretungszeiten durch eine pädagogische Fachkraft für Urlaub, Krankheit und Krisen sind zusätzlich vorzusehen.
  9. Die für die Arbeit in Erziehungsstellen in Frage kommenden Berufsgruppen sind durch die entsprechenden Fachlichen Empfehlungen zur Heimerziehung gemäß § 34 SGB VIII (Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses vom 8. April 2003) geregelt.
  10. Nebentätigkeiten der Erziehungsstellen-MitarbeiterInnen sind in der Regel ausgeschlossen.
  11. Die Pauschale für Miete, Lebensmittel, Hauswirtschaftskosten, Auto, sonstiger sächlicher Betreuungsaufwand u.s.w. richtet sich nach den entsprechenden Sätzen die im Heimbereich üblich sind.
  12. Die Wohnverhältnisse für das aufzunehmende Kind müssen den Heimrichtlinien entsprechen.
  13. Es kommen nur die Fachkräfte in Frage, deren Ehe- oder Lebenspartner mit dieser Form der Berufsausübung einverstanden sind und die Arbeit mittragen.
  14. Die leiblichen Kinder der Erziehungsstellen-MitarbeiterInnen sind in die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes mit einzubeziehen.
  15. Eine auf die Arbeit in Erziehungsstellen speziell vorbereitende Qualifizierung ist unbedingt notwendig und zu gewährleisten.
  16. Eine volle Fachdienststelle ist höchstens für 12 Kinder/Jugendliche zuständig.
  17. Die Fachdienstbetreuung soll sowohl im häuslichen Rahmen der Erziehungsstelle als auch in der Einrichtung mindestens einmal monatlich stattfinden.
  18. Die einzelnen Erziehungsstellen einer Institution bilden ein eigenes Team und sollten sich als solches mindestens achtmal im Jahr treffen.
  19. Eine externe Supervision gehört zu den Standards der Erziehungsstellenarbeit.
  20. Die Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie wird als äußerst wichtig erachtet. Daher soll der Begriff Eltern für dieses "natürliche Recht" vorbehalten bleiben.
  21. Gezielte Diagnostik des Kindes und des familiären Umfeldes als Vorbereitung der Aufnahme eines Kindes in eine Erziehungsstelle sowie die sorgfältig geplante und durchgeführte Anbahnung wird als äußerst wichtig erachtet.

 

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